
Kulturelle Bildung als prozessbegleitenden Bestandteil aller Bildungseinrichtungen dauerhaft zu etablieren.
Problem und Ziel
Die Berliner Kindertageseinrichtungen und die allgemeinbildenden Schulen orientieren sich einerseits verbindlich am Bildungsprogramm und den Rahmenlehrplänen und entsprechenden Instrumenten der Qualitätssicherung. Grundsätzlich ist auch das Berliner Rahmenkonzept richtungsweisend. Hier finden sich verbindliche Empfehlungen für die Zusammenarbeit und Kooperation mit außerschulischen Partnern, auch im Bereich der Kulturellen Bildung. Eine institutionalisierte Kooperation mit Kulturpartner*innen bzw. Akteur*innen findet dennoch nicht flächendeckend und/oder kontinuierlich statt. D.h. Kulturelle Bildung als regelmäßiges Angebot für Kinder und Jugendlichen obliegt in gewisser Weise dem Zufallsprinzip: Eine Kindertageseinrichtung oder eine Schule nimmt an einem Programm der Kulturellen Bildung teil bzw. ist bereits eine Schule mit künstlerischem Profil und aus diesem Grund gibt es Kooperationen mit Kulturpartnern/-institutionen, Pädagog*innen & Schulleitungen sind interessiert und professionalisiert im Feld der ästhetischen Bildung. Kulturelle Bildung für alle Heranwachsenden gibt es nicht.
Handlungsoptionen
Eine verbindliche, institutionalisierte Kooperation der Bildungsinstitutionen in Berlin mit Kulturpartner*innen und Kulturinstitutionen ist unverzichtbar und öffnet neue Möglichkeiten für Multiprofessionelle Zusammenarbeit, erweiterte Bildungsräume, -anlässe und -inhalte. Gerade wenn in Zeiten gesellschaftlicher Umbrüche kulturelle Teilhabe, kritische Weltaneignung und kreative Selbstverantwortung für alle Kinder und Jugendlichen als zentrale Bildungsziele formuliert werden, ohne die auch zentrale Bildungsinhalte, wie die Basiskompetenzen Lesen, Schreiben, Rechnen allein nicht zukunftskompetent machen.
Umsetzung
Kulturelle Bildung als Teil von Schulprogrammen bzw. Profilbildung zu beschreiben, unterstützt durch Instrumente wie das SEP Kulturelle Bildung oder den Kulturfahrplan der Kulturagent*innen, bewirkt die Nachhaltigkeit von Angeboten der Kulturellen Bildung in Bildungsinstitutionen. Entsprechende Zielvereinbarungen sind dabei verbindliche Instrumente zur Reflexion und Weiterentwicklung.
Am Beispiel der Kulturagent*innen-Prozessbegleitung wird deutlich, welche Bausteine für eine adäquate Prozessbegleitung denkbar sind (exemplarisch herausgegriffen): Visualisierung_Arbeitsweise_KA_fin.pdf


