Autor: Jennifer Aksu

  • Empfehlung 24

    Empfehlung 24

    Die im reformierten Zuwendungsrecht und in der Landeshaushaltsordnung angelegten Möglichkeiten für mehrjährige und nachhaltige Förderung auch bei Kultureller Bildung verbindlich umzusetzen.   Ausgangslage  Die Kulturelle Bildung in Berlin wird überwiegend über zeitlich befristete Projektförderungen finanziert. Das führt zu Unsicherheiten bei Trägern, Fachkräften, Akteur*innen und bei langfristiger Angebotsplanung.  Mit der Reform des Berliner Zuwendungsrechts (2024) bestehen nun…

  • Empfehlung 25

    Empfehlung 25

    Erfolgreiche Projekte der kulturellen Bildung durch geregelte Übergänge in Regelfinanzierung zu verstetigen – mit nachvollziehbaren Kriterien, dokumentierter Wirkung und klaren Verfahren  Ziel ist die bestmögliche Umsetzung von Projekten der Kulturellen Bildung als selbstverständlicher Bestandteil von Bildung.  Aktuell werden die Projekte der Kulturellen Bildung unterschiedlich und zum Teil nach unklaren Kriterien vom Senat gefördert:  Entwicklung eines…

  • Empfehlung 26

    Empfehlung 26

    Förderzeiträume an die Strukturen des Bildungssystems anzupassen und bei Bedarf statt am Kalenderjahr am Schuljahr auszurichten und die Planungs- und Antragszyklen anzupassen.  Viele Träger kultureller Bildungsprojekte arbeiten eng mit Berliner Schulen oder Kitas zusammen und richten ihre Angebote daher am Rhythmus der Schuljahre aus. Für sie führt die ausschließliche Orientierung vieler Förderprogramme am Kalenderjahr zu…

  • Empfehlung 27

    Empfehlung 27

    Faire Bezahlung für alle in der Kulturellen Bildung Tätigen – mit einheitlichen Mindesthonoraren, realistischen Kalkulationen und Orientierung am TV-L.  Kulturelle Bildung ist professionelle Bildungs- und Kulturarbeit – künstlerisch, pädagogisch und organisatorisch anspruchsvoll. Honorare müssen mindestens den aktuellen Untergrenzen-Empfehlungen entsprechen, Vor- und Nachbereitungszeiten berücksichtigen und sich an tariflichen Orientierungen ausrichten. Für performative, vermittelnde und produktionale Tätigkeiten…

  • Empfehlung 28

    Empfehlung 28

    Kulturelle Bildungstätigkeiten sozial abzusichern – durch KSK-Anerkennung, Integration in arbeitsrechtliche Regelungen und spezifische Absicherungsmodelle für Solo-Selbstständige.  Viele Tätigkeiten in der Kulturellen Bildung sind künstlerisch und damit grundsätzlich KSK-relevant (Künstlersozialkasse). In der Praxis scheitert Anerkennung häufig an unklaren Tätigkeitsprofilen, Mischverträgen und heterogener Abrechnung. Ziel ist eine einheitliche Praxis mit klaren Rollenprofilen, standardisierten, KSK-kompatiblen Verträgen sowie förderseitigen Anforderungen…