
Berliner Kulturinstitutionen als verlässliche Bildungsorte zu gestalten und Bildungseinrichtungen als Orte ästhetischer Erfahrungen und Kultureller Bildung zu verstehen.
Problem und Ziel
Die Berliner Kindertageseinrichtungen und die allgemeinbildenden Schulen orientieren sich verbindlich am Bildungsprogramm und den Rahmenlehrplänen und entsprechenden Instrumenten der Qualitätssicherung. Hier finden sich verbindliche Empfehlungen für die Zusammenarbeit und Kooperation mit außerschulischen Partnern, auch im Bereich der Kulturellen Bildung. Eine institutionalisierte Kooperation mit Kulturpartner*innen bzw. Akteur*innen findet dennoch nicht flächendeckend und/oder kontinuierlich statt. D.h. Kulturelle Bildung als regelmäßiges Angebot für Kinder und Jugendlichen obliegt in gewisser Weise dem Zufallsprinzip: Kindertageseinrichtung oder Schule nimmt an einem Programm der Kulturellen Bildung teil bzw. ist bereits eine Schule mit künstlerischem Profil und aus diesem Grund gibt es Kooperationen mit Kulturpartnern/-institutionen, Pädagog*innen & Schulleitungen sind interessiert und professionalisiert im Feld der ästhetischen Bildung. Kulturelle Bildung für alle Heranwachsenden gibt es nicht.
Handlungsoptionen
Eine verbindliche, institutionalisierte Kooperation der Bildungsinstitutionen in Berlin mit Kulturpartner*innen und Kulturinstitutionen ist unverzichtbar und öffnet neue Möglichkeiten für Multiprofessionelle Zusammenarbeit, erweiterte Bildungsräume, -anlässe und -inhalte. Gerade wenn in Zeiten gesellschaftlicher Umbrüche kulturelle Teilhabe, kritische Weltaneignung und kreative Selbstverantwortung für alle Kinder und Jugendlichen als zentrale Bildungsziele formuliert werden, ohne die auch zentrale Bildungsinhalte, wie die Basiskompetenzen Lesen, Schreiben, Rechnen allein nicht zukunftskompetent machen.
Umsetzung
Rahmenvereinbarungen, die die Kooperationen zwischen Trägern der Kulturellen Bildung und Bildungsinstitutionen verbindlich regeln (Formen der Zusammenarbeit, Vertragslegung, Rahmenbedingungen, u, a.), sind durch die Bildungsverwaltung veranlasst, aktualisiert (z.B. zw. Musikschulen, LKJ) und deren regelmäßige Überprüfung organisiert und sie stehen allen Akteuren zur freien Verfügung und werden durch die Bildungsverwaltung transparent gemacht.
Bildungsinstitutionen können ihre Personalmittel flexibel nutzen und Beschäftigungsverhältnisse für längerfristige Kooperationen schaffen. Dafür müssen durch die Bildungsverwaltung formale Regelungen getroffen werden und Abschlüsse anerkannt werden, so dass sie dem Fachkräftegebot entsprechen. Berliner Schulen können beispielsweise 3% ihrer Lehrkräftestellen in andere Professionen umwandeln, um mehr in Multiprofessionellen Teams zu arbeiten.
Der Berliner Runde Tisch Kulturelle Bildung in Kita und Schule (BeRuTiKuBi) hat sich die Rahmenbedingungen, Instrumente, Regelungen und Vorlagen, die es für die Umsetzung der Kulturellen Bildung für Kitas und Schulen in Berlin gibt, angesehen und hinsichtlich deren Wirksamkeit und Weiterentwicklung nachfolgende Schlussfolgerungen zusammengefasst:
Hinsichtlich der oben skizzierten Handlungsempfehlung bedeutet das exemplarisch für das Berliner Rahmenkonzept Kulturelle Bildung (RK):
Was ist das Berliner Rahmenkonzept Kulturelle Bildung & Fortschrittsbericht:
- Das Berliner RK ist vom Berliner Abgeordnetenhaus (AGH) verbindlich für die Bereiche Bildung & Kultur verfasst und durch die Fortschrittsberichte unterstrichen (Das AGH fordert regelmäßige Berichte zur Umsetzung des Konzeptes von den beiden Verwaltungen)
- Das Berliner RK legt den Rahmen für die Kulturelle Bildung in Berlin fest.
- Es besteht aus fünf Handlungsfeldern: Förderformate, Qualitätsentwicklung in Kita und Schule, Qualitätsentwicklung der außerschulischen kulturellen Bildung und bezirkliche Netzwerke, Studium, Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Forschung
- Die letzte Anpassung war im Jahr 2016.
Was muss im Berliner Rahmenkonzept angepasst werden?
Lücken:
- Eine Weiterentwicklung ist nötig, da die letzte Anpassung fast 10 Jahre zurückliegt. Dafür wären Indikatoren für strategische Ziele des RK von zentraler Bedeutung.
- Die Funktion des Fortschrittsberichts als Steuerungsinstrument ist nur wenig transparent und entsprechende Kriterien und wirksame Monitoringaspekte fehlen. Deshalb können kaum Handlungsansätze für notwendige Entwicklungsschritte abgebildet werden
- Das Erreichen strategischer Ziele ist nur dann möglich, wenn Etappen- bzw. Teilziele definiert sind und mit den dafür erforderlichen Ressourcen hinterlegt werden.
- Der 9. Fortschrittsbericht müsste auf die Kürzungen im Doppelhaushalt im Jahr 2025 eingehen. D.h. es müsste eine Zäsur geben bzw. diese müsste im Bericht benannt werden.
Empfehlung:
- Die Weiterentwicklung des Rahmenkonzepts, deren Handlungsfelder als Orientierung und richtungsweisendes Instrument (auch der von Qualitätsentwicklung sind entscheidend für die Kulturelle Bildung in Berlin.
- Der zentrale Wert des – im RK verbindlich formulierten – Tandemprinzips muss zukünftig noch stärker unterstützt und implementiert werden.
- Die Fortschrittsberichte sollten zukünftig als Steuerungsinstrumente verfasst und eingesetzt werden.
- Die Einführung von Zielvereinbarungen für Bildungs- und Kulturinstitutionen für die Absicherung und Weiterentwicklung der Kulturellen Bildung in Berlin kann Qualität und Prozesse sicherstellen.

