Empfehlung 3

Kulturelle Bildung als verbindlichen Rechtsanspruch für alle jungen Menschen in Berlin festzuschreiben und sie bundes- und landesrechtlich zu verankern – durch Einführung eines Berliner Kulturfördergesetzes mit eigener Säule für Kulturelle Bildung bzw. die Verankerung des Kinderrechts auf kulturelle Teilhabe im Grundgesetz.


Berlin verfügt über ein breites und lebendiges Netzwerk Kultureller Bildung: Künstler*innen, freie Träger, Kulturinstitutionen, Schulen, Kitas und Jugendkultureinrichtungen arbeiten seit vielen Jahren erfolgreich zusammen. Dabei trägt die Freie Szene den Großteil der kulturellen Bildungsarbeit in Berlin. Das Rahmenkonzept Kulturelle Bildung des Landes Berlin (2016, fortgeschrieben 2022) bildet dafür eine wichtige Grundlage. Zusätzlich zeigt das Berliner Bildungsprogramm für Kitas und Kindertagespflege, dass auch die frühkindliche Kulturelle Bildung explizit bildungspolitisch gewollt ist. Diesem Ruf der Politik sind viele der heutigen Akteure gefolgt und haben über Jahre hinweg aus ihrer eigenen künstlerischen Expertise innovative Programme entwickelt, selbstständig Strukturen aufgebaut, sich professionalisiert und für die nachhaltige Etablierung ihrer Programme engagiert. Doch trotz dieser Strukturen und Willensbekundungen ist Kulturelle Bildung in Berlin bisher rechtlich nicht abgesichert – sie ist überwiegend prekär finanziert und abhängig von zeitlich befristeten Projektförderungen sowie dem ehrenamtlichen Engagement einzelner Künstler*innen und freier Träger. Darüber hinaus gefährden die wiederkehrenden Kürzungsszenarien im Landeshaushalt dauerhaft die Kontinuität, Personalbindung und Qualität der Programme – und damit das Fundament kultureller Teilhabe in der Stadt. 

Zur Absicherung des Kinderrechts auf kulturelle Teilhabe benötigt es auf Bundesebene eine Verankerung von Kultur im Grundgesetz.  

Um das und die wertvolle Arbeit der Freien Träger die in den letzten Jahren erfolgreich etablierte kulturelle Infrastruktur langfristig und nachhaltig zu stabilisieren, benötigt es auf Landesebene eine gesetzliche Verankerung der Kulturellen Bildung in einem Berliner Kulturfördergesetz. Ein solches Gesetz soll die institutionelle Förderung für etablierte und qualitativ bewährte Programme ermöglichen, tarifgerechte Bezahlung und faire Arbeitsbedingungen absichern, langfristige Planungssicherheit für Träger und Fachkräfte schaffen und die verbindliche Verpflichtung zur Finanzierung und ressortübergreifenden Kooperation zwischen Kultur-, Bildungs-, Jugend- und weiterer Ressorts regeln. 

Analog zum Berliner Sportfördergesetz würde eine gesetzliche Absicherung der Kulturellen Bildung die kulturelle Teilhabe auf dieselbe Stufe gesellschaftlicher Relevanz wie den Sport stellen, klare Zuständigkeiten zwischen Senatsverwaltungen, Bezirken und freien Trägern schaffen und langfristige Finanzierungslinien im Haushalt des Landes Berlin verankern. 

Kulturelle Bildung ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Sie eröffnet insbesondere Kindern und Jugendlichen einen niederschwelligen Zugang zu Kultur und Räumen für Ausdruck, Kreativität, Austausch und Selbstwirksamkeit. Dadurch sichert sie Bildungsgerechtigkeit und die Möglichkeiten zur Teilhabe. Eine gesetzliche Verankerung würde Kulturelle Bildung zur Pflichtaufgabe des Landes Berlin machen – nicht zur freiwilligen Leistung. So können regionale Ungleichheiten abgebaut und dauerhafte Strukturen jenseits kurzfristiger Projektlogik etabliert werden. Darüber hinaus kann eine gesetzliche Grundlage sicherstellen, dass kulturelle Teilhabe nicht vom Zufall oder vom Engagement Einzelner abhängt, sondern als staatliche Aufgabe dauerhaft gewährleistet wird und allen Menschen unabhängig von Herkunft, Einkommen oder Wohnort offensteht. 

Berlin gilt zu Recht als Kulturmetropole – Kulturelle Bildung ist die Basis dieser Kultur. Berlin braucht ein Gesetz, das Kulturelle Bildung schützt, stärkt und dauerhaft ermöglicht!