Empfehlung 28

Kulturelle Bildungstätigkeiten sozial abzusichern – durch KSK-Anerkennung, Integration in arbeitsrechtliche Regelungen und spezifische Absicherungsmodelle für Solo-Selbstständige. 
 
Viele Tätigkeiten in der Kulturellen Bildung sind künstlerisch und damit grundsätzlich KSK-relevant (Künstlersozialkasse). In der Praxis scheitert Anerkennung häufig an unklaren Tätigkeitsprofilen, Mischverträgen und heterogener Abrechnung. Ziel ist eine einheitliche Praxis mit klaren Rollenprofilen, standardisierten, KSK-kompatiblen Verträgen sowie förderseitigen Anforderungen an nachvollziehbare, dokumentierte Leistungen. Das stärkt die soziale Absicherung in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und reduziert Ablehnungen, Rechtsunsicherheiten und Verwaltungslasten.  

Einzel-Empfehlungen: 

  • Zuordnung der Rollen der Kulturellen Bildung zu künstlerisch, publizistisch oder sonstig definieren; Orientierung an KSK-anerkannten Tätigkeitsprofilen 
  • Standardverträge mit getrennten Positionen für künstlerische Leistung, Vor- und Nachbereitung sowie Nutzungsrechte nutzen; Nutzungsrechte als eigenen, angemessen vergüteten Posten ausweisen 
  • Beispielformulierungen und Leitfäden für Leistungsbeschreibungen, Vertragsklauseln und Nutzungsrechte bereitstellen 
  • Förderung und Verfahren (Transparenz/Prüfbarkeit): KSK-kompatible Vertrags- und Abrechnungspraxis als Förderkriterium festlegen; Schulungen für Träger/Vergabestellen; digitale Vorlagen und Checklisten 
  • Absicherung und Budget (Realpolitik/Umsetzbarkeit): Vollständige Budgetierung: Arbeitgeber- und Sozialanteile sowie Abgaben einkalkulieren, damit KSK-konforme Sätze realisierbar sind – in Kohärenz mit fairen, realistisch kalkulierten Honoraren  
  • Solo-Selbständige gezielt absichern: Mindestschutz bei Krankheit (z. B. Vertretungsfonds/Weiterzahlungsregeln), strukturelle Förderung mit längerfristigen sozialen Absicherungen (z. B. Stipendien mit Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch Stipendiengebende) – siehe auch Arbeitspapier KFG Berlin, Abschnitt Bildende Kunst 

Wirkung 

  • Höhere KSK-Anerkennungsquoten und stärkere soziale Absicherung. 
  • Rechtssichere, transparente Abläufe; weniger Rückfragen und Nachforderungen. 
  • Professionalisierung der administrativen Praxis in der Kulturellen Bildung. 
  • Faire Risikoallokation bei Ausfällen, ohne Lastenverschiebung auf künstlerische Budgets. 

Quellen 

  • Positionspapier zum Kulturfördergesetz Berlin – Arbeitspapier, 22.10.2021 (Grundsätze Kap. 3; Kap. E; spartenbezogene Passagen, u. a. Bildende Kunst/Darstellende Künste):