Empfehlung 27

Faire Bezahlung für alle in der Kulturellen Bildung Tätigen – mit einheitlichen Mindesthonoraren, realistischen Kalkulationen und Orientierung am TV-L. 

Kulturelle Bildung ist professionelle Bildungs- und Kulturarbeit – künstlerisch, pädagogisch und organisatorisch anspruchsvoll. Honorare müssen mindestens den aktuellen Untergrenzen-Empfehlungen entsprechen, Vor- und Nachbereitungszeiten berücksichtigen und sich an tariflichen Orientierungen ausrichten. Für performative, vermittelnde und produktionale Tätigkeiten bieten die LAFT-Untergrenzen (Landesverband Freie darstellende Künste) praxisnahe Bezugswerte; für musikbezogene Bildungsarbeit liefern die Empfehlungen des DMR (Deutscher Musikrat) differenzierte Anhaltspunkte. Ver.di bietet eine Orientierung an TV-L-/TVöD-Logiken (Tarifvertrag der Länder / öffentlicher Dienst) zur Einordnung von Qualifikation, Verantwortung und Erfahrung (über Rollenprofile, Erfahrungsstufen und Leitungsanteile), vollständige Zeitabgeltung inklusive Vor- und Nachbereitung sowie eine pauschale Anrechnung von projektübergreifender Arbeit und die Ausweisung von Betriebskosten/Overheads. 

Einzel-Empfehlungen 

  • Untergrenzen von LAFT und DMR als Mindestbasis für alle KuBi-Rollen einsetzen; tarifliche Referenzen von ver.di zur Einordnung von Qualifikation, Verantwortung und Erfahrung nutzen; Zuschläge für erhöhte pädagogische/künstlerische Komplexität berücksichtigen. 
  • Vollständige Zeitkalkulation: Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung, Wege- und Ausfallzeiten; zusätzlich pauschal 25 Prozent projektübergreifende Arbeit (Kommunikation, Akquise, Administration, Weiterbildung) berücksichtigen. 
  • Betriebskosten-/Overhead-Pauschalen ausweisen (Büro/Atelier, IT, Versicherungen, Abschreibungen, Rücklagen); Sozialabgaben inkl. KSK-relevanter (Künstlersozialkasse) Anteile einkalkulieren; Material, Raum, Technik pauschalieren. 
  • Standardisierte Kalkulationsblätter und Verträge mit Pflichtfeldern erarbeiten und nutzen: Untergrenzen-Referenz, TV-L-/TVöD-Orientierung, KSK-Status, Sozial- und Overhead-Anteile, Storno/Ausfall; Nutzungsrechte als eigener, angemessen vergüteter Posten. 
  • Verankerung der genannten Kostenstellen in Förderrichtlinien und Kooperationsverträgen: Vollständigkeit und Plausibilität der Kalkulation als Prüfkriterium; Einhaltung als Vergabekriterium; Monitoring und Sanktionen bei Unterschreitung – siehe auch „Transparente Förder- und Vergabebedingungen“ im Arbeitspapier zum Kulturfördergesetz. 
  • Honoraranpassungen/Tarifsteigerungen nicht zu Lasten künstlerischer Budgets: eigene Budgetlinien/Aufwuchskorridore vorsehen. 
  • Langfristiger Mechanismus: jährliche Anpassung der Honorare analog zu Tarifsteigerungen (TV-L/TVöD) mittels transparenten Index‘; automatische Fortschreibung in mehrjährigen Projekten. 
  • Ausfallhonorare verbindlich regeln (z. B. gestaffelt nach Absagezeitpunkt); Stornobedingungen als Standard in allen Verträgen festschreiben. 

Wirkung 

  • Realistische Budgets statt verdeckter Mehrarbeit; Qualität und Teilhabe steigen. 
  • Vergleichbare Angebote, weniger Konflikte und Nachverhandlungen; mehr Transparenz für Partner und Fördernde; Abbau von Gender- und Diversity Pay Gaps; gesicherte Professionalität in Vergabe und Umsetzung. 
  • Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte; verlässliche Partnerschaften zwischen Kulturorten, Kitas, Schulen und Trägern.