
Förderzeiträume an die Strukturen des Bildungssystems anzupassen und bei Bedarf statt am Kalenderjahr am Schuljahr auszurichten und die Planungs- und Antragszyklen anzupassen.
Viele Träger kultureller Bildungsprojekte arbeiten eng mit Berliner Schulen oder Kitas zusammen und richten ihre Angebote daher am Rhythmus der Schuljahre aus. Für sie führt die ausschließliche Orientierung vieler Förderprogramme am Kalenderjahr zu strukturellen Brüchen: Projekte müssen zum Jahresende beendet oder unterbrochen werden, obwohl das Schuljahr oder Kita-Jahr weiterläuft; Antragsverfahren fallen mitten in laufende pädagogische Prozesse; haushaltsbedingte Verzögerungen oder Kürzungen beeinträchtigen bestehende Kooperationen. Gleichzeitig gibt es Träger, deren Arbeitsstrukturen sinnvoll im Kalenderjahr verankert sind. Die gegenwärtige Förderpraxis bildet diese Vielfalt nur unzureichend ab und erschwert dadurch eine verlässliche, qualitätsorientierte Umsetzung kultureller Bildungsarbeit.
Eine Verlängerung und Ausrichtung der Förderzeiträume an den jeweiligen Strukturen der Träger – schuljahres- oder kalenderjahrbezogen – schafft Planungssicherheit, fördert Kontinuität und stärkt die Zusammenarbeit zwischen Schulen, Kitas, Künstler*innen und Trägern. Sie reduziert administrative Unsicherheiten und trägt dazu bei, qualitativ hochwertige Kooperationen langfristig abzusichern.
Um dies zu erreichen, empfiehlt der BeRuTiKuBi, die Förderlogiken so weiterzuentwickeln, dass sie den unterschiedlichen Rhythmen der Praxis gerecht werden. Dazu gehören neben der empfohlenen Mehrjährigkeit (Regelfinanzierung und institutionelle Förderung):
• die Möglichkeit, Förderzeiträume alternativ am Schuljahr oder am Kalenderjahr auszurichten,
• die Anpassung von Planungs-, Antrags- und Bewilligungszyklen an schuljahres- oder Kita-Jahresabläufe,
• die Minimierung von Unterbrechungen, die pädagogische Prozesse im laufenden Schul- oder Kita-Jahr beeinträchtigen,
• eine verlässliche Absicherung von Kooperationen durch kontinuierlich nutzbare, zeitlich passende Förderzeiträume,
• harmonisierte Verfahren zu Abrechnungsfristen und Bewilligungszeitpunkten,
• verlässliche Festlegungen zu Übergangsfinanzierungen, die sicherstellen, dass Projekte ohne Leerlauf weitergeführt werden können und die gewählten Förderzeiträume nicht durch verspätete Mittelzuflüsse oder unpassende Fristen unterbrochen werden.

