
Träger der freien Jugendhilfe in ihrer Begleitung von Berliner Ganztagsschulen gezielt dabei zu unterstützen, die Entwicklung hin zur Kulturschule mitzugestalten.
Problem und Ziel
Die Berliner Kindertageseinrichtungen und die allgemeinbildenden Schulen orientieren sich einerseits verbindlich am Bildungsprogramm und den Rahmenlehrplänen und entsprechenden Instrumenten der Qualitätssicherung. Grundsätzlich ist auch das Berliner Rahmenkonzept richtungsweisend. Hier finden sich verbindliche Empfehlungen für die Zusammenarbeit und Kooperation mit außerschulischen Partnern, auch im Bereich der Kulturellen Bildung. Eine institutionalisierte Kooperation mit Kulturpartner*innen bzw. Akteur*innen findet dennoch nicht flächendeckend und/oder kontinuierlich statt. D.h. Kulturelle Bildung als regelmäßiges Angebot für Kinder und Jugendlichen obliegt in gewisser Weise dem Zufallsprinzip: Eine Kindertageseinrichtung oder eine Schule nimmt an einem Programm der Kulturellen Bildung teil bzw. ist bereits eine Schule mit künstlerischem Profil und aus diesem Grund gibt es Kooperationen mit Kulturpartnern/-institutionen, Pädagog*innen & Schulleitungen sind interessiert und professionalisiert im Feld der ästhetischen Bildung. Kulturelle Bildung für alle Heranwachsenden gibt es nicht.
Handlungsoptionen
Eine verbindliche, institutionalisierte Kooperation der Bildungsinstitutionen in Berlin mit Kulturpartner:innen und Kulturinstitutionen ist unverzichtbar und öffnet neue Möglichkeiten für Multiprofessionelle Zusammenarbeit – im Tandem der Professionen, erweiterte Bildungsräume, -anlässe und -inhalte. Gerade wenn in Zeiten gesellschaftlicher Umbrüche kulturelle Teilhabe, kritische Weltaneignung und kreative Selbstverantwortung für alle Kinder und Jugendlichen als zentrale Bildungsziele formuliert werden, ohne die auch zentrale Bildungsinhalte, wie die Basiskompetenzen Lesen, Schreiben, Rechnen allein nicht zukunftskompetent machen.
Umsetzung
Rahmenvereinbarungen, die die Kooperationen zwischen Trägern der Kulturellen Bildung und Bildungsinstitutionen verbindlich regeln (Formen der Zusammenarbeit, Vertragslegung, Rahmenbedingungen, u, a.), sind durch die Bildungsverwaltung veranlasst, aktualisiert (z.B. zw. Musikschulen, LKJ) und deren regelmäßige Überprüfung organisiert und sie stehen allen Akteuren zur freien Verfügung und werden durch die Bildungsverwaltung transparent gemacht.
Bildungsinstitutionen können ihre Personalmittel zukünftig flexibel nutzen und Beschäftigungsverhältnisse für längerfristige Kooperationen schaffen. Dafür müssen durch die Bildungsverwaltung formale Regelungen getroffen werden und Abschlüsse anerkannt werden, so dass sie dem Fachkräftegebot entsprechen. Berliner Schulen können beispielsweise 3% ihrer Lehrkräftestellen in andere Professionen umwandeln, um mehr in Multiprofessionellen Teams zu arbeiten.
Der Ganztag in Berliner Grundschulen wird in Kooperation mit den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe umgesetzt (SGB VIII, Schulgesetz). Es wäre wünschenswert, wenn die Träger durch Erfahrung, Praxis, Expertise der Programme der Kulturellen Bildung dabei unterstützt werden, Kulturprofile zu gestalten.
Der Berliner Runde Tisch Kulturelle Bildung in Kita und Schule (BeRuTiKuBi) hat sich die Rahmenbedingungen, Instrumente, Regelungen und Vorlagen, die es für die Umsetzung der Kulturellen Bildung für Kitas und Schulen in Berlin gibt, angesehen und hinsichtlich deren Wirksamkeit und Weiterentwicklung nachfolgende Schlussfolgerungen zusammengefasst:
Hinsichtlich der oben skizzierten Handlungsempfehlung bedeutet das exemplarisch für die Qualitätsstandards für die inklusive Berliner Ganztagschule:
- Sie sind im Schulgesetz verankert (§ 19)
- Sie bilden Indikatoren für den Entwicklungsstand der Ganztagsschule ab; Instrument für alle Ganztagsschulen in Berlin
- Grundschulen sowie Integrierte Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 sind Ganztagsschulen.
- Gymnasien können, sofern die personellen, sächlichen und schulorganisatorischen Voraussetzungen vorliegen, als Ganztagsschulen geführt werden.
- Die Qualitätsstandards für die inklusive Berliner Ganztagsschule sind verbindliche Vorgaben für die Ganztagsschulen und werden im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel umgesetzt.
- Grundschulen sind offene oder gebundene Ganztagsschulen; der Ganztag wird entweder mit öffentlichem oder mit Personal von Trägern freier Jugendarbeit umgesetzt.
- Sekundarschulen (teilweise auch Gymnasien) sind offene, teilgebundene oder gebundene Ganztagsschulen; das Ganztagschulbudget wird gemäß VV Zumessung Weiteres Pädagogisches Personal bemessen,
- In der Sekundarstufe I entscheiden Schulen selbst, mit wem sie das Ganztagsschulkonzept umsetzen: Sportvereinen, Musikschulen und/oder Trägern der freien Jugendhilfe
Was muss bei den Qualitätsstandards für die inklusive Berliner Ganztagschule für das Themenfeld Kulturelle Bildung angepasst werden:
Lücken:
- Die Kulturelle Bildung ist selten als Ansatz einer möglichen Verankerung bekannt, da oft Kooperationen mit einzelnen Trägern der freien Jugendhilfe auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung geschlossen werden (und Kulturelle Bildung bzw. Träger von Programmen der Kulturellen Bildung bisher in keiner Trägerrolle gedacht wird).
Empfehlung:
- Der Ganztag ist ein zentraler Ort für Kulturelle Bildung und kann hier strukturell Rahmengebend werden.
- Die Programme der Kulturellen Bildung bzw. deren Träger könnten Anbieter für Bildungselemente im Ganztag sein.
- Rahmenvereinbarungen können nicht nur für Musikschulen, Träger der freien Jugendhilfe, Sportvereine, sondern auch für (noch zu gründenden) Träger Kultureller Ganztags-Bildung abgeschlossen werden.
- Kulturelle Bildung muss in die Ausbildung/Weiterbildung von Erzieher*innen, Pädagog*innen implementiert werden, um strukturell mitgedacht zu werden.

