Empfehlung 14

Die Qualifizierung und Professionalisierung im Bereich der Kulturellen Bildung von Lehrkräften, Pädagog*innen, Kulturschaffenden an einem Ort zu bündeln und in Kooperation mit dem BLIQ und dem SFBB fortlaufend durchzuführen. 

Ausgangslage / Problem 
Der Zugang zu ästhetischer und kultureller Bildung in Kita, Schule und Ausbildung ist derzeit vom Zufall abhängig. Ob Studierende oder Pädagog*innen Praxiserfahrungen mit kultureller Bildung, ihren Wirkungen und Qualitätskriterien machen, hängt stark von Einzelinitiativen und Projekten ab. Die bestehenden Erfahrungsressourcen in Aus- und Weiterbildung – etwa aus erfolgreichen Programmen wie QuerKlang, Kulturagenten, TUKI oder Tandem Tanz und Schule – sind kaum systematisch gesichert. Ihre Wirkung bleibt damit punktuell und läuft Gefahr, im institutionellen Alltag zu versanden. 

Ziel 
Eine verbindliche strukturelle Verankerung ästhetischer und kultureller Bildung in der Lehrkräftebildung sowie in der Aus-, Fort- und Weiterbildung pädagogischer Fachkräfte. 
Dazu gehören: 

  • die Verpflichtung zur Beachtung und Weiterentwicklung von Qualitätskriterien für ästhetische Bildung, 
  • die verbindliche Ermöglichung eigener Praxiserfahrungen im Umgang mit kultureller Vermittlung in allen Phasen der Ausbildung. 

Begründung 
Ästhetische Bildung ist kein Zusatz, sondern eine zentrale Dimension ganzheitlicher Bildungsprozesse. Sie fördert Kreativität, Empathie, Ausdrucksfähigkeit und soziale Kompetenz – Schlüsselqualifikationen für eine demokratische, diverse und zukunftsfähige Gesellschaft. 

Gerade in Zeiten von Polarisierung, Fachkräftemangel und digitalen Umbrüchen braucht Bildung Erfahrungsräume, die Wahrnehmung, Gestaltung und Reflexion stärken. Projekte der kulturellen Bildung haben wiederholt bewiesen, dass sie Motivation und Lernfreude steigern, die Schulentwicklung positiv beeinflussen und Brücken zwischen Bildung, Kultur und Gesellschaft schlagen. 

Es wäre politisch kurzsichtig, diese Expertise ungenutzt zu lassen. Die langjährig erprobten Ansätze kultureller Bildung bieten eine tragfähige Grundlage für eine zukunftsorientierte Lehrkräftebildung und pädagogische Professionalität. 

Handlungsoptionen / Umsetzung 

  1. Integration in das neue Berliner Landesinstitut (BLIQ): 
  • Einrichtung verbindlicher Lern- und Praxisräume Kultureller und Ästhetischer Bildung. 
  • Verankerung verpflichtender Praxisanteile in Aus-, Fort- und Weiterbildung. 
  • Nutzung der vorhandenen Expertise der Programmakteur*innen als beratende Partner*innen beim Aufbau des Instituts. 
  1. Ergebnissicherung und Wissenstransfer: 
  • Aufbau eines wachstumsfähigen Archivs („Wo wirkt KuBi schon?“) zur Dokumentation und Auswertung bisheriger Projekte, Materialien, beteiligter Akteur*innen und Wirkungen. 
  • Systematische Sicherung und Zugänglichmachung dieser Erfahrungsressourcen für Forschung, Ausbildung und Schulentwicklung. 
  1. Verstetigung und Ausweitung bestehender Programme: 
  • Verbindliche curriculare Verankerung ästhetischer Bildung fächerübergreifend und in allen Ausbildungswegen
  • Förderung von Kooperationen zwischen Hochschulen, Schulen, Kultureinrichtungen und Künstler*innen. 

Die strukturelle Verankerung ästhetischer und kultureller Bildung ist eine Investition in Bildungsqualität, Chancengerechtigkeit und kulturelle Teilhabe. Berlin kann hier bundesweit eine Vorreiterrolle übernehmen – wenn das vorhandene Wissen nicht weiter projektförmig verpufft, sondern als dauerhaftes Fundament in die Professionalisierung pädagogischer Fachkräfte eingebaut wird. 

Der Berliner Runde Tisch Kulturelle Bildung in Kita und Schule (BeRuTiKuBi) hat sich die Rahmenbedingungen, Instrumente, Regelungen und Vorlagen, die es für die Umsetzung der Kulturellen Bildung für Kitas und Schulen in Berlin gibt, angesehen und hinsichtlich deren Wirksamkeit und Weiterentwicklung nachfolgende Schlussfolgerungen bzw. konkrete Empfehlungen zur Weiterentwicklung zusammengefasst: 

Hinsichtlich der oben skizzierten Handlungsempfehlung bedeutet das exemplarisch für den Bereich Lehrkräftebildung / Erzieherinnenausbildung
 
Es ist von zentraler Bedeutung zu identifizieren, welchen Stellenwert kulturelle Bildung in der Ausbildung der beiden Fachkräftegruppen hat, welche Begriffe und Vorstellung von kultureller Bildung über die Rahmenlehrpläne und universitären Programm vermittelt werden und wie die angehenden Fachkräfte methodisch- didaktisch in die Begleitung von Lern- und Bildungsprozessen angeleitet und ausgebildet werden.  

Hinsichtlich der oben skizzierten Handlungsempfehlung bedeutet das exemplarisch für den Rahmenlehrplan Kulturelle Bildung / Teil B übergreifende Themen (Schule): 

Regelungen: 

  • Kulturelle Bildung als Übergreifendes Thema in allen Fächern ist verbindlich über den RLP für alle Schulen (1-10) an Berliner Schulen geregelt.  
  • Kulturelle Bildung muss im Schulprogramm abgebildet und verankert sein. 
  • Der OHR ist dafür eine Orientierung für alle Schulen (1-10) im Umgang mit fächerübergreifendem Themenfeld Kulturelle Bildung  
  • Der OHR bildet Inhalte und Kompetenzen der Kulturellen Bildung in der Schule/1-10 ab und bietet Anknüpfung an Themen: Medien, Sprachbildung, Demokratiebildung, u.a. 
  • Der OHR formuliert, das Kulturelle Bildung in Kooperation mit außerschulischen Partnern umgesetzt werden kann  
  • Der OHR richtet sich an alle Lehrkräfte, Pädagog:innen und Leitungen der Berliner Schulen. 
  • Im RLP und im OHR wird Kulturelle Bildung wird als großes Gut für Heranwachsen und ihre Selbstwirksamkeit beschrieben.  
  • Im RLP und im OHR werden Multiprofessionelle Teams (Pädagogen & Kulturpartner) empfohlen und als positive, systemische Erweiterung benannt. 

Was muss im Rahmenlehrplan angepasst werden? 

Lücken: 

  • Der Rahmenlehrplan / Teil B ist nur für die Klassen 1-10 nicht für die Jahrgänge 11-13 formuliert. 
  • Die Verbindlichkeit des RLP gilt nur für die Schulen (nicht für Kooperationspartner/Programme, Kultur). 
  • Der RLP beinhaltet keine verbindliche Verankerung / Verstetigung schon entwickelter Module (als die Kriterien erweiternder kontinuierlicher Prozess) bzw. bildet Erfahrungen Berliner Programme nicht / nur wenig ab. 
  • Der RLP beschreibt keine Input-/Output-Kriterien – dadurch gibt es keine Hebel für Schulaufsichten oder verabredete Orientierungsmaßstäbe für die kulturelle Schulentwicklung. 

Empfehlung: 

  • Einen Rahmenlehrplan für übergreifende Themen / Kulturelle Bildung zukünftig auch für die Jahrgänge 11-13 / Sekundarstufe II entwickeln 
  • Die Zukunftskompetenzen von Kinder- & Jugendlichen müssen in den Mittelpunkt aller Bemühungen gestellt werden – dadurch werden Angebote der Kulturellen Bildung gestärkt. 

Rahmenlehrplan Erzieher*innen Berlin:  

  • Empfehlung: 
  • Stärkung von Fachberatungen KuBi / auch zusammendenken mit Kulturagenten in Kitas 
  • Grundlegende, mehrjährige Programme, Partnerschaften und Schwerpunkte, die über kurzfristige oder punktuelle Einzelprojektförderung hinausgehen (Stichwort: Nachhaltigkeit)  
  • „Denkwerkstatt Kulturelle Bildung“ empfiehlt neben der Entwicklung von ‚Künstler*innen-Residenzen‘ auch die Einrichtung kurzzeitiger oder dauerhafter ‚Dependancen von Kunst- und Kultureinrichtungen in Kitas, Schulen und Jugendeinrichtungen‘.  
  • Hinsichtlich der Kooperation von pädagogischen Fachkräften aus dem Elementarbereich mit Künstler*innen braucht es für Austausch, Planung und Durchführung sowie die Auswertung von Projekten notwendigerweise Rahmenbedingungen wie Zeit und Raum. (S. 16 Weiterentwicklung Rahmenkonzept KuBi 2016) 
  • Fortführung des Modellprogramms “Kreative Kitas 1.0” der DKJS / Kulturagent:innen für kreative Kitas (Empfehlung, S. 16 Weiterentwicklung Rahmenkonzept KuBi 2016) 
  • Bezirklicher Runder Tisch für Kulturelle Bildung, um bezirkliche Good-Practice-Beispiele und erfolgreiche Modelle berlinweit bekannt zu machen (S. 20 Weiterentwicklung Rahmenkonzept KuBi 2016) 
  • Für das Studium der Kindheitspädagogik an Hochschule und Universität besteht die Notwendigkeit der Entwicklung und Begleitung von Praxisphasen in Zusammenarbeit mit Künstler:innen vor Ort; Entwicklung eines ‚Studiums Generale Ästhetische Forschung‘ (vgl. auch 4.3) sowie einer ‚Didaktik der Künste‘; (S. 22 Weiterentwicklung Rahmenkonzept KuBi 2016) 
  • Künstler/innen an Kitas: Junge Kinder brauchen verlässliche Bezugspersonen. Künstlerinnen und Künstlern, die bildend in Kitas arbeiten, müssen daher kontinuierlich präsent sein. Die Angebotsstrukturen sind dahingehend zu überdenken. (S.26 Weiterentwicklung Rahmenkonzept KuBi 2016) 
  • Fort- und Weiterbildung: Analog zur KontextSchule am „Institut für Kunst im Kontext“ der UdK Berlin wird es als notwendig angesehen, weitere Fort- und Weiterbildungsformate wie z.B. ‚Kontext Kita‘ zu entwickeln. Dabei sind Erfahrungen aus Fortbildungsangeboten im Zusammenhang mit Projekten wie „FRATZ“, „ErzählZeit“, „QuerKlang“, „SING!“, „TanzZeit“, „TuKi“, „Kinderkünstezentrum“ oder „TUSCH“, neu hinzugekommen 2022 geräusch[mu’si:k] und 2024 Luna Park sowie Weiterbildungsformaten wie „aesth paideia“, LernKünste (beides ASH) sowie Programmen wie „Kulturagenten für kreative Schulen“ u.a. zu berücksichtigen. Dessweiteren sollte auf Erfahrungen aus den musikalischen Fort- und Weiterbildungsangeboten der Landesmusikakademie Berlin zurückgegriffen werden. (S. 26 Weiterentwicklung Rahmenkonzept KuBi 2016). 

Der BeRuTiKuBi empfiehlt außerdem die Einrichtung einer ressortübergreifenden Arbeitsstelle für Kulturelle Bildung in Kita und Schule, die als zentrale, unabhängige Schnittstelle agiert. Dieser “Hub für Kulturelle Bildung” soll einen niedrigschwelligen Zugang zu Kultureller Bildung für alle Beteiligten aus Bildung und Kultur schaffen, indem er informiert, berät, bündelt, vernetzt, qualifiziert, zertifiziert, fördert und unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen neue Modelle der Kulturellen Bildung entwickelt. So kann die Vielfalt, Qualität und Wirksamkeit der Kulturellen Bildung in Berlin nachhaltig gesichert und praxisorientierte Synergien geschaffen werden.  

Mit dieser Empfehlung adressieren wir folgende  
HERAUSFORDERUNGEN: 

  • Sichtbarkeit und Bündelung: Die Vielfalt an Angeboten der Kulturellen Bildung wird zwar abgebildet, es fehlt jedoch ein strukturierter Überblick und die Möglichkeit individueller Beratung. Dies erschwert es Lehrkräften und Erzieher*innen ebenso wie Vermittler*innen oder Kulturinstitutionen, sich zurechtzufinden und passende Angebote oder Partner*innen zu finden.  
  • Wissenstransfer: Die Programme und Akteur*innen der Kulturellen Bildung haben einen großen Schatz an (Erfahrungs-)Wissen generiert. Es mangelt jedoch an einer zentralen Struktur, die das vorhandene Wissen gebündelt aufbereitet, systematisiert und allen Akteur*innen zur Verfügung stellt.  
  • Systematische Vernetzung: Trotz der Vielzahl bestehender Programme und Akteur*innen der Kulturellen Bildung im Bereich Schule und Kita in Berlin gibt es bisher keine übergreifende, gesicherte Struktur, die diese effizient miteinander vernetzt.  
  • Qualifizierung und Zertifizierung: Bestehende Qualifizierungsangebote unterschiedlicher Anbieter sind schwer zu finden, nicht gebündelt und sehr unterschiedlich bewertet bzw. anerkannt.  
  • Qualitätssicherung: Es gibt keine übergeordneten Qualitätskriterien, um die Wirksamkeit der Angebote zu sichern, einzuschätzen und zu bewerten.  
  • Übergänge zwischen Kita und Schule werden in der kulturellen Bildungslandschaft bisher zu wenig berücksichtigt. Darüber hinaus liegt der Angebotsfokus bislang oft stärker auf Schulen. Angebote für Kitas sind im Verhältnis unterrepräsentiert.  
  • Kinder und Jugendliche als Adressat*innen und Teilnehmende der Angebote Kultureller Bildung im Kontext von Kita und Schule sind nur marginal in Entscheidungsprozesse eingebunden.  

ZIEL UND FUNKTION: 

Ziel ist die Etablierung einer nachhaltigen Struktur als Kompetenzzentrum, die einen niedrigschwelligen Zugang zu Kultureller Bildung für alle Beteiligten aus Bildung und Kultur schafft, bestehende Angebote bündelt und die Inhalte und Ansätze der unterschiedlichen Programme und Projekte transparent macht.  Eine solche zentrale Arbeitsstelle könnte folgende Funktionen abbilden: 

Information und Beratung:Die Arbeitsstelle richtet sich an Lehrpersonen, Erzieher*innen u.a. Pädagog*innen sowie Künstler*innen, Vermittler*innen und Multiplikator*innen der Kulturellen Bildung gleichermaßen. Sie informiert und berät zu Angeboten, Programmen, Projekten, Kooperationsmöglichkeiten, Fördermitteln und Fortbildungsangeboten. Ziel ist es, bestehende Angebote übersichtlicher und zugänglicher zu machen.  

Wissenstransfer: Die Arbeitsstelle fungiert als Plattform und Archiv, das Wissen aus unterschiedlichen Programmen und Projekten für unterschiedliche Akteur*innen zugänglich macht. Sie sammelt, bündelt und strukturiert Erfahrungswissen (Tools, Publikationen, Vermittlungsmaterial), bereitet dieses auf und stellt es einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung.  

Vernetzung: Die Arbeitsstelle verbindet Akteur*innen und Netzwerke aus Bildung und Kultur – mit- und untereinander. Sie wird zum “Hub”, zur Drehscheibe zwischen Schulen und Kitas, Programmen und Kulturinstitutionen, Pädagog*innen und Künstler*innen, Lehrenden und  Lernenden. So werden auf diesem Weg auch die Übergänge von der Kita zur Schule sowie von Schule zu Schule gefördert – oder Kulturinstitutionen mit freie Akteur*innen und Programmen der Kulturellen Bildung verbunden. Die Arbeitsstelle kann auch Träger auf Landesebene vernetzen und neue Kooperationsmöglichkeiten akquirieren. Dies kann  beispielsweise auch in Kooperation mit bezirklichen Bildungsverbünden und Koordinierungsstellen der Kulturellen Bildung geschehen. 

Qualifizierung: Als Kompetenzstelle bündelt, vernetzt und koordiniert die Struktur zum Beispiel in Kooperation mit dem BLIQ, dem SFBB oder anderen Weiterbildungsträger*innen Qualifizierungsangebote der Kulturellen Bildung für Lehrkräfte, Pädagog*innen und Kulturschaffende. So können Lücken identifiziert sowie neue Angebote initiiert und entwickelt werden 

 Zertifizierung: Die Arbeitsstelle kann Träger bei der Zertifizierung ihrer Qualifizierungsmaßnahmen unterstützen und die Anerkennung von Angeboten fördern. 

Die Arbeitsstelle kann zudem auf Grundlage definierter Kriterien eigene Zertifikate für die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen von Partner*innen vergeben. 

Qualitätssicherung und Modellentwicklung: Die Arbeitsstelle sichert fachlich die Qualität kultureller Bildungsangebote, indem sie gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen, Hochschulen und Praktiker*innen übergreifende Kriterien für die Qualität und Wirksamkeit kultureller Bildungsangebote entwickelt. Als Kompetenzzentrum initiiert und entwickelt sie neue Modelle und Formate der Kulturellen Bildung. 

Perspektivvielfalt: Die Arbeitsstelle vertritt die Perspektiven von Schulen, Kitas und Kultur und fördert eine diversitätssensible und inklusive Zusammenarbeit der unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereiche. Sie arbeitet darüber hinaus konsequent unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Sie fördert Partizipation als Grundbedingung kultureller Bildung in Formaten, Prozessen, Strukturen und Weiterbildungsangeboten. 

KONKRETE UMSETZUNG 

Das Kompetenzzentrum kann an die geleistete Vernetzungsarbeit und Bestandsaufnahme des Runden Tisches BeRuTiKuBi anknüpfen. Daran schließen sich folgende Phasen eines Strukturaufbaus an:  
 
Vorbereitung und Voraussetzungen: 

  • Klärung der Arbeitsstruktur: Anbindung an eine bestehende Struktur, die ein „Add-on“ vermeidet. Dabei wird die Anbindung an eine bestehende Institution (z. B. das BLIQ, eine Stiftung oder den Senat) favorisiert, da dies Sicherheit, Erfahrung und politische Relevanz bietet. Gleichzeitig ist die Balance von Abhängigkeit und Unabhängigkeit entscheidend für die langfristige Wirksamkeit des Zentrums. Berücksichtigt werden muss zudem die gleichzeitige Ansprache von Akteur*innen aus Schule, Kita  und Kultur. 
  • Personal: Es werden Fachreferent*innen mit pädagogischen, künstlerischen und Netzwerkkompetenzen benötigt. 
  • Bestandsaufnahme: Es muss eine umfassende Bestandsaufnahme der bereits vorhandenen Strukturen, Angebote und Ressourcen erfolgen, um darauf aufbauend weiterzuarbeiten. Grundlage bildet die Arbeit des BeRuTiKuBi. 
  • Bedarfsanalyse: DIe Bedarfsanalyse unter Einbeziehung der Akteur*innen und auf Grundlage der Arbeit des BeRuTiKuBi wird vertieft und abgeschlossen. 
  • Fokus: In der Eingangsphase Konzentration auf die Kernfunktionen Information, Beratung und Vernetzung für Kitas und Schulen sowie Akteur*innen der Kulturellen Bildung. In einem zweiten Schritt werden die Arbeitsbereiche Qualifizierung und Zertifizierung etabliert, in enger Kooperation mit BLIQ/SFFB, Hochschulen und anderen Fort- und Weiterbildungsträgern. 
  • Partizipation: Ein Kinder- und Jugendbeirat wird von Anfang an eingerichtet, um die Zielgruppe direkt zu beteiligen. 
  • Förderung: Die Rolle des Zentrums im Bereich der Förderung (z.B. durch beratende Funktion oder ein eigenes Jury-Verfahren) wird geklärt und ggf. implementiert. 

 
FAZIT  

Das Kompetenzzentrum schließt die Lücke einer übergreifenden Vernetzung aller Bereiche der Kulturellen Bildung für und in Kita und Schule und nutzt gleichzeitig die Stärken bestehender Strukturen, ohne sie zu reproduzieren. Es setzt dabei den Fokus auf Bildungsakteur*innen (Lehrkräfte, Erzieher*innen) und die Integration von Kultureller Bildung in curriculare Themen. 
 

Bestehende Akteur*innen und Programme der Kulturellen Bildung werden gestärkt, indem sie von einer erhöhten Reichweite und besseren Vernetzung durch besseren Zugang zu den und Sichtbarkeit der Angebote(n) profitieren. Die Arbeitsstelle trägt somit zur Förderung langfristiger Perspektiven für die Akteur*innen und Programme der Kulturellen Bildung bei.  

Als verbindende Struktur auf Landesebene hat die Arbeitsstelle Themen und Inhalte aktueller Rahmenlehrpläne/Bildungsprogramme stets im Blick und unterstützt maßgeblich die Fortschreibung und Weiterentwicklung des Rahmenkonzepts Kulturelle Bildung. Dabei bindet es bezirkliche Koordinierungsstellen der Kulturellen Bildung ein bzw. schafft neue bezirksübergreifende Vernetzungen. 

Die Qualität der kulturellen Bildungsangebote verbessert sich durch die Qualifizierung von Fachkräften und die Etablierung von Qualitätskriterien. Eine zielgerichtete Erfassung von Bedarfen und Entwicklung von Angeboten kann erfolgen. Eine systematische Evaluierung und Datenerfassung liefert messbare Ergebnisse.  

Durch die Bündelung von Informationen und Angeboten wird die Sichtbarkeit Kultureller Bildung erhöht und die Zusammenarbeit von Trägern, Programmen und Projekten der Kulturellen Bildung durch die Bereitstellung von Ressourcen und Lobbyarbeit gefördert. Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die von kulturellen Bildungsangeboten in Schulen und Kitas partizipieren können, wächst und führt zu mehr Chancengerechtigkeit.