Empfehlung 12

Die Zertifizierung von Kitas und/oder Schulen als Anreiz für deren Profilentwicklung zur Kulturkita oder Kulturschule. 

Ausgangslage: 

Kulturelle Bildung ist Zukunftsbildung. 
In kulturellen Bildungsprozessen entwickeln Kinder und Jugendliche Kreativität, Kommunikationsfähigkeit, Kooperation und kritisches Denken – zentrale Zukunftskompetenzen, die Selbstwirksamkeit, Sinnorientierung und gesellschaftliche Teilhabe fördern. Diese Erfahrungen sind Grundbedingungen gelingender Bildungsbiografien und tragen wesentlich zu Chancengerechtigkeit und emotionaler Bildung bei. 

Der Zugang zu Kultureller Bildung hängt derzeit in Berlin stark vom individuellen Engagement einzelner Lehrkräfte oder Einrichtungen ab. Eine verbindliche strukturelle Verankerung sowie Anreizsysteme zur langfristigen Profilbildung fehlen bislang. 

Ziel: 

Ziel ist die Entwicklung und Einführung einer landesweiten Zertifizierung von Kitas und Schulen als Kulturkitas bzw. Kulturschulen zur 

  • systematischen Verankerung kultureller Bildung in allen Bildungsinstitutionen, 
  • Stärkung der Profilentwicklung von Einrichtungen im Bereich kultureller Bildung, 
  • Sicherung von Qualität und Nachhaltigkeit kultureller Bildungsprozesse sowie 
  • Sichtbarmachung kultureller Bildungsleistungen in Bildungsbiografien und Qualitätsberichten. 

Empfehlungen: 

  1. Zertifizierung als Qualitäts- und Entwicklungsinstrument 
  • Entwicklung verbindlicher Qualitätskriterien (Struktur-, Prozess- und Orientierungsqualität) auf Basis des Berliner Rahmenkonzepts Kulturelle Bildung. 
  • Durchführung der Zertifizierung durch eine interdisziplinäre Fachjury aus Bildung, Kultur und Wissenschaft. 
  • Anerkennung des Zertifikats als Qualitätsmerkmal im Berliner Bildungs- und Kulturbericht
  1. Anreize und Profilbildung 
  • Bereitstellung gezielter Fördermittel, Fortbildungsangebote und Öffentlichkeitsformate für zertifizierte Einrichtungen. 
  • Aufnahme der Zertifizierung als Förderkriterium im Kulturfördergesetz und in landesweite Programme kultureller Bildung. 
  • Aufbau eines Netzwerks zertifizierter Kulturkitas und Kulturschulen als Lern- und Austauschplattform sowie als regionale Kompetenzzentren. 
  1. Qualifizierung und Begleitung 
  • Aufbau eines landesweiten Qualifizierungsprogramms für Pädagog*innen und Künstler*innen in Kooperation mit dem BLIQ – Berliner Landesinstitut für Qualität in Bildung und Programmpartner*innen der Kulturellen Bildung (wie QuerKlang, TUSCH, TUKI, Kulturagentenprogramm etc. – siehe hierzu auch https://inkubi.berlin). 
  • Integration kultureller Bildung in die Aus- und Weiterbildung pädagogischer Fachkräfte sowie in Hochschulcurricula. 
  1. Monitoring und Sichtbarkeit 
  • Entwicklung eines KuBi-Portfolios zur Dokumentation und Anerkennung kultureller Bildungsprozesse im individuellen Bildungsweg. 
  • Öffentlichkeitswirksame Darstellung zertifizierter Einrichtungen in digitalen Landesverzeichnissen und auf Plattformen der Senatsverwaltungen. 

Umsetzung: 

  1. Einrichtung einer Steuerungsgruppe „Kulturkita / Kulturschule Berlin“ unter Federführung der Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Familie sowie Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 
  1. Entwicklung eines Berliner Kriterienkatalogs kultureller Bildungsqualität und Zukunftskompetenzen (in Anlehnung an den OECD-Lernkompass 2030). 
  1. Pilotierung des Zertifizierungsmodells in ausgewählten Bezirken und Ausbau in Anlehnung an die Referenzschulstrukturen des Kulturagentenprogramms. 
  1. Aufbau einer digitalen Plattform zur Dokumentation, Vernetzung und Evaluation der Zertifizierungsprozesse. 
  1. Wirkungsanalyse zur Evaluation der Kompetenzentwicklung (Kreativität, Kooperation, Kommunikation, Kritisches Denken) in zertifizierten Einrichtungen. 

Die Zertifizierung von Kitas und Schulen als Kulturkitas bzw. Kulturschulen ist ein strategisches Instrument zur Qualitäts- und Profilentwicklung im Berliner Bildungssystem. 
 
Sie schafft Verlässlichkeit, Motivation und Anerkennung für kulturelle Bildungsprozesse, stärkt die Kooperation zwischen Bildung und Kultur und fördert Zukunftskompetenzen bei Kindern und Jugendlichen. 

Berlin kann damit bundesweit eine Modellregion für kulturelle Bildung und Zukunftskompetenzen werden. 

Der Berliner Runde Tisch Kulturelle Bildung in Kita und Schule (BeRuTiKuBi) hat sich die Rahmenbedingungen, Instrumente, Regelungen und Vorlagen, die es für die Umsetzung der Kulturellen Bildung für Kitas und Schulen in Berlin gibt, angesehen und hinsichtlich deren Wirksamkeit und Weiterentwicklung nachfolgende Schlussfolgerungen bzw. konkrete Empfehlungen zur Weiterentwicklung zusammengefasst. 

Hinsichtlich der oben skizzierten Handlungsempfehlung bedeutet das exemplarisch für das Berliner Rahmenkonzept Kulturelle Bildung (RK): 

Was ist das Berliner Rahmenkonzept Kulturelle Bildung & Fortschrittsbericht:  

  • Das Berliner RK ist vom Berliner Abgeordnetenhaus (AGH) verbindlich für die Bereiche Bildung & Kultur verfasst und durch die Fortschrittsberichte unterstrichen (Das AGH fordert regelmäßige Berichte zur Umsetzung des Konzeptes von den beiden Verwaltungen) 
  • Das Berliner RK legt den Rahmen für die Kulturelle Bildung in Berlin fest. 
  • Es besteht aus fünf Handlungsfeldern: Förderformate, Qualitätsentwicklung in Kita und Schule, Qualitätsentwicklung der außerschulischen kulturellen Bildung und bezirkliche Netzwerke, Studium, Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Forschung  
  • Die letzte Anpassung war im Jahr 2016.  

Was muss im Berliner Rahmenkonzept angepasst werden? 

Lücken: 

  • Eine Weiterentwicklung ist nötig, da die letzte Anpassung fast 10 Jahre zurückliegt. Dafür wären Indikatoren für strategische Ziele des RK von zentraler Bedeutung. 
  • Die Funktion des Fortschrittsberichts als Steuerungsinstrument ist nur wenig transparent und entsprechende Kriterien und wirksame Monitoringaspekte fehlen. Deshalb können kaum Handlungsansätze für notwendige Entwicklungsschritte abgebildet werden  
  • Das Erreichen strategischer Ziele ist nur dann möglich, wenn Etappen- bzw. Teilziele definiert sind und mit den dafür erforderlichen Ressourcen hinterlegt werden. 
  • Der 9. Fortschrittsbericht müsste auf die Kürzungen im Doppelhaushalt im Jahr 2025 eingehen. D.h. es müsste eine Zäsur geben bzw. diese müsste im Bericht benannt werden. 

Empfehlung: 

  • Die Weiterentwicklung des Rahmenkonzepts, deren Handlungsfelder als Orientierung und richtungsweisendes Instrument (auch der von Qualitätsentwicklung sind entscheidend für die Kulturelle Bildung in Berlin. 
  • Der zentrale Wert des – im RK verbindlich formulierten – Tandemprinzips muss zukünftig noch stärker unterstützt und implementiert werden. 
  • Die Fortschrittsberichte sollten zukünftig als Steuerungsinstrumente verfasst und eingesetzt werden. 
  • Die Einführung von Zielvereinbarungen für Bildungs- und Kulturinstitutionen für die Absicherung und Weiterentwicklung der Kulturellen Bildung in Berlin kann Qualität und Prozesse sicherstellen.