Empfehlung 21

Verwaltungsverfahren partnerschaftlich, transparent und effizient zu gestalten – mit realistischen Pauschalen, standardisierten Nachweisen und Dialogstrukturen auf Augenhöhe. 

Hintergrund

Die Berliner Zuwendungsreform zeigt: Veränderungen sind möglich. Die Reduzierung von Mittelabrufen (von sechs auf vier) und die Einführung von Projektförderungen mit wiederkehrendem Bedarf sind wichtige Schritte in Richtung einer zeitgemäßen Förderpraxis. Diese Ansätze entlasten sowohl Zuwendungsempfänger*innen als auch die Verwaltung und ermöglichen einen effizienteren Einsatz öffentlicher Mittel – besonders wichtig in Zeiten knapper werdender Ressourcen. Dennoch stehen Träger und Akteur*innen der Kulturellen Bildung häufig vor bürokratischen Hürden, die wertvolle Ressourcen binden. Unverhältnismäßige Nachweispflichten, uneinheitliche Verfahren und unrealistische Fördersätze erschweren die Umsetzung qualitativ hochwertiger Projekte.   

Ziel: Die Reformen fortführen und vertiefen: hin zu Verwaltungsverfahren, die partnerschaftlich, transparent und effizient gestaltet sind – damit öffentliche Förderung ihr Ziel erreicht: die bestmögliche Umsetzung kultureller Bildungsprojekte. 

Kernforderungen 

  1. Dialogstrukturen auf Augenhöhe 
  • Verständnis von Verwaltung als partnerschaftlicher Begleitung – nicht als Kontrolle. 
  • Verstetigung von Austauschformaten zwischen Verwaltung, Förderstellen und Projektträgern. 
  • Beteiligung von Praktiker*innen an der Weiterentwicklung der Zuwendungsprozesse. 
  1. Standardisierte und vereinfachte Nachweise 
  • Ausbau digitaler, einheitlicher Formate (z. B. vereinfachter Sachbericht, digitale Belegführung). 
  • Weitere Reduktion der Nachweispflichten bei wiederkehrenden Projekten. 
  • Anerkennung von Erfahrungswerten und vertrauensbasierte Plausibilitätsprüfung statt übermäßiger Belegpflicht. 
  1. Realistische Pauschalen 
  • Weiterentwicklung der Pauschalen auf Basis realer Arbeitszeiten und Projektbedarfe. 
  • Regelmäßige Anpassung an Preisentwicklung und Honorarempfehlungen. 
  • Einfache, transparente Kalkulationsgrundlagen. 

Erwartete Wirkung 

  • Stärkung des Vertrauens zwischen Verwaltung, Förderern und Kulturschaffenden 
  • Nachhaltige Entlastung von Verwaltung und Kulturschaffenden/Trägern. 
  • Mehr Zeit und Energie für künstlerisch-pädagogische Arbeit. 
  • Beitrag zu fairen Arbeitsbedingungen in der Kulturellen Bildung. 
  • Effektiver Einsatz öffentlicher Mittel für kulturelle Bildungszwecke.