
Ein ressortübergreifendes Commitment zur Kulturellen Bildung als Querschnittsaufgabe – mit geregelten Zuständigkeiten, Steuerungsstrukturen und verbindlichen Förderstandards
Berlin war mit dem Rahmenkonzept Kulturelle Bildung (2008) bundesweit Vorreiter in der ressortübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Bildung und Kultur. Diese Zusammenarbeit ermöglichte die Entwicklung des Projektfonds Kulturelle Bildung und bildete eine strukturelle Grundlage für abgestimmte Strategien, Programme und Förderungen.
In den vergangenen Jahren hat sich die Zusammenarbeit jedoch fragmentiert: Ressortgrenzen, unterschiedliche Förderlogiken und unverbundene Haushaltsstrukturen erschweren eine kohärente Steuerung. Die Reform des Berliner Zuwendungsrechts und aktuelle Diskussionen zur Mehrjahres- und Sockelförderung zeigen zugleich, dass strukturelle Modernisierung möglich ist – aber nur dann nachhaltig wirkt, wenn sie ressortübergreifend abgestimmt ist.
Ein erneuertes ressortübergreifendes Commitment schafft Planungssicherheit, Transparenz und Wirksamkeit für die Kulturelle Bildung in Berlin. Es stärkt die Zusammenarbeit zwischen Kultur und Bildung, bündelt Ressourcen und legt den Grundstein für eine dauerhafte, gerechte und strukturierte Förderung.
Um Kulturelle Bildung nachhaltig zu sichern, braucht es ein verbindliches und abgestimmtes Handeln von Kultur- und Bildungsverwaltung sowie weiteren Ressorts. Der BeRuTiKuBi empfiehlt, die ressortübergreifende Zusammenarbeit in der Kulturellen Bildung zwischen Kultur- und Bildungsverwaltung verbindlich zu erneuern und strukturell zu verankern. Dazu gehören:
- die Bestätigung der Zuständigkeit der Hauptressorts Kultur und Bildung,
- die Einrichtung dauerhafter Haushaltstitel für Kulturelle Bildung in beiden Ressorts,
- die Weiterentwicklung verbindlicher gemeinsamer Steuerungsstrukturen (z. B. regelmäßige Koordinationsrunden auf Leitungs- und Arbeitsebene),
- die Sicherung von Förderstandards in Bezug auf Planungssicherheit, Qualitätskriterien, faire Vergütung und Mehrjahresförderung,
- sowie die Einbindung weiterer Ressorts – etwa Soziales, Stadtentwicklung oder Integration – zur Nutzung von Synergien und zur Verankerung der Kulturellen Bildung als Querschnittsaufgabe, ohne die Hauptverantwortung zu verwässern.

