
Pädagog*innen und Leitungen an Berliner Kitas und Schulen zu mandatieren und zu qualifizieren, kulturelle Bildungsangebote in ihre Konzepte aufzunehmen und deren Umsetzung regelmäßig zu überprüfen.
Problem und Ziel
Aktuell ist es eher dem Zufall geschuldet, ob Studierende und Pädagog*innen (fächerübergreifend) mit Praxiserfahrungen, Wirkungen und Qualitätskriterien von ästhetischer Bildung in Verbindung kommen. Die bestehenden Erfahrungsressourcen sind kaum gesichert oder führen zu verstetigenden Maßnahmen dieser Erfahrungen. Verbindliche Beachtung von (entwickelten bzw. kontinuierlich zu erweiternden) Qualitätskriterien für ästhetische Bildung und verbindliche Ermöglichung von eigenen Praxiserfahrung von Vermittlung Kultureller Bildung für Kita und Schule in Aus-, Fort- und Weiterbildung.
Handlungsoptionen
Es gibt Erfahrungsressourcen der Verankerung von Praxiserfahrungen bei verschiedenen existierenden Programmen der Kulturellen Bildung (QuerKlang, Kulturagenten-Programm , Pilotprojekte QuerKlang+ und Tandem Tanz und Schule, TUKI-Forschertheater, TUSCH Berlin , Kinder-Kulturmonat, etc.). Hier erscheint es als sinnvoll, eine strukturierte und zugängliche Ergebnissicherung zu ermöglichen (wachsendes Archiv) und zugleich die Piloten zu verstetigen und verbindlich Fächer-übergreifend bzw. in alle Fächer und Ausbildungswege zu erweitern und zu verankern.
Umsetzung
Eine Implementierung von Lern- und Praxisräumen Kultureller und Ästhetischer Bildung in das im Aufbau befindliche neue Berliner Landesinstitut für Qualifizierung und Qualitätsentwicklung an Schulen (BLIQ) wichtig und sinnvoll – verbunden mit verpflichtenden Teilnahmeanteilen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung. In der aktuellen Aufbausituation kann die durch die Programm-Akteur*innen der Kulturellen Bildung an der Schnittstelle Kita und Schule in Jahrzehnten erworbenen und evaluierten Expertise gewinnbringend für Beratung und Aufbau im BLIQ eingebunden werden. Ein Archiv der bisher teilgenommenen Studierenden, Lehrkräfte, Künstler*innen, Schulen und entwickelten Materialien beauftragt werden (Stichwort: Wo wirkt Kulturelle Bildung schon?)
Der Berliner Runde Tisch Kulturelle Bildung in Kita und Schule (BeRuTiKuBi) hat sich die Rahmenbedingungen, Instrumente, Regelungen und Vorlagen, die es für die Umsetzung der Kulturellen Bildung für Kitas und Schulen in Berlin gibt, angesehen und hinsichtlich deren Wirksamkeit und Weiterentwicklung nachfolgende Schlussfolgerungen zusammengefasst:
Hinsichtlich der oben skizzierten Handlungsempfehlung bedeutet das exemplarisch für den Rahmenlehrplan (RLP) / Teil B – übergreifende Themen (insegsamt 13, davon eines für Kulturelle Bildung) und den Orientierungs- und Handlungsrahmen Kulturelle Bildung (OHR):
Regelungen:
- Kulturelle Bildung als Übergreifendes Thema in allen Fächern ist verbindlich über den RLP für alle Schulen (1-10) an Berliner Schulen geregelt.
- Kulturelle Bildung muss im Schulprogramm abgebildet und verankert sein.
- Der OHR ist dafür eine Orientierung für alle Schulen (1-10) im Umgang mit fächerübergreifendem Themenfeld Kulturelle Bildung
- Der OHR bildet Inhalte und Kompetenzen der Kulturellen Bildung in der Schule/1-10 ab und bietet Anknüpfung an Themen: Medien, Sprachbildung, Demokratiebildung, u.a.
- Der OHR formuliert, das Kulturelle Bildung in Kooperation mit außerschulischen Partnern umgesetzt werden kann
- Der OHR richtet sich an alle Lehrkräfte, Pädagog*innen und Leitungen der Berliner Schulen.
- Im RLP und im OHR wird Kulturelle Bildung wird als großes Gut für Heranwachsen und ihre Selbstwirksamkeit beschrieben.
- Im RLP und im OHR werden Multiprofessionelle Teams (Pädagog*innen & Kulturpartner) empfohlen und als positive, systemische Erweiterung benannt.
Was muss im Rahmenlehrplan angepasst werden?
Lücken:
- Der Rahmenlehrplan / Teil B ist nur für die Klassen 1-10 nicht für die Jahrgänge 11-13 formuliert.
- Die Verbindlichkeit des RLP gilt nur für die Schulen (nicht für Kooperationspartner/Programme, Kultur).
- Der RLP beinhaltet keine verbindliche Verankerung / Verstetigung schon entwickelter Module (als die Kriterien erweiternder kontinuierlicher Prozess) bzw. bildet Erfahrungen Berliner Programme nicht / nur wenig ab.
- Der RLP beschreibt keine Input-/Output-Kriterien – dadurch gibt es keine Hebel für Schulaufsichten oder verabredete Orientierungsmaßstäbe für die kulturelle Schulentwicklung.
Empfehlung:
- Einen Rahmenlehrplan für übergreifende Themen / Kulturelle Bildung zukünftig auch für die Jahrgänge 11-13 / Sekundarstufe II entwickeln
- Die Zukunftskompetenzen von Kinder- & Jugendlichen müssen in den Mittelpunkt aller Bemühungen gestellt werden – dadurch werden Angebote der Kulturellen Bildung gestärkt.
Was muss im OHR – Orientierungs- und Handlungsrahmen Kulturelle Bildung angepasst werden:
Lücken:
- Für Programme der Kulturellen Bildung und entsprechende Kooperationen gibt es keine Verbindlichkeit, dass sie eingebunden werden.
- Dadurch entsteht auch über den RLP/OHR keine Nachhaltigkeit in den Schulen für die Kooperation mit den Programmen.
Empfehlung:
- Wenn die Programme der Kulturellen Bildung zahlenmäßig weniger werden, dann können Schulen Kulturelle Bildung nicht umsetzen und sich nicht gut an OHR orientieren
- Der „Wert“ von Angeboten der Kulturellen Bildung muss strukturell beschrieben werden.
- Die Lehrkräfteausbildung sollte Inhalte vom OHR aufgreifen (forschend, experimentell und prozesshafte Erfahrungsräume in der Lehrkräftebildung ermöglichen).
- Der Tandemcharakter aus Experten von Bildung und Kultur – verstanden als Multiprofessionelle Teamarbeit – sollte in Schule umgesetzt und als Möglichkeit dem Fachkräftemangel etwas entgegenzusetzen betrachtet werden.
- Die verbindliche Verankerung aller Querschnittsthemen in allen Berliner Schulen (Forderung für den Rahmenlehrplan) ermöglicht eine verbindlichere Strukturentwicklung und daran gekoppelte Finanzierungsressourcen der Angebote Kultureller Bildung.

